Mit Neuabschluss der KombiMed Tarife KDT70 oder KDTK85 verzichtet die DKV auf die sonst übliche Wartezeit von sechs Monaten.
Dies gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Versicherungsbeginn liegt im Zeitraum 01. März 2023 und 01. September 2023.
2. Das Alter der versicherten Person liegt bei Versicherungsbeginn unter 66 Jahren.
Die jeweilige Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Nr. 1.5 AVB der KombiMed Tarife KDT70 bzw. KDTK85) gilt daher für Sie mit der Maßgabe, dass die allgemeine Wartezeit entfällt.
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