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Tarif-Empfehlungen
Zahnvorsorge Plus+
Vorteile
- ohne Gesundheitsprüfung
- täglicher Beginn möglich
- keine Wartezeiten
- Summenbegrenzung Kalenderjahr
- Begrenzung gilt nicht für PZR
Nachteile
- PZR bis 150,- Euro jährlich
- max. 300,- Euro in ersten 2 Kalenderjahren
- keine Leistung für Bleaching
- keine Leistung für Zahnersatz
Zielgruppe
- Patienten mit einer PZR im Jahr
- Versicherung von Zahnbehandlungen
- kein Schutz von Zahnersatz notwendig
Zahnvorsorge Premium
Vorteile
- ohne Gesundheitsprüfung
- PZR unbegrenzt
- keine Wartezeiten
- Leistung für Bleaching
Nachteile
- Beginn zum 1. eines Monats
- Begrenzung inkl. Leistung für PZR
- Summenbegrenzung Versicherungsjahr
- kein Online-Abschluss möglich
- keine Leistung für Zahnersatz
Zielgruppe
- Patienten mit mehreren PZR im Jahr
- Versicherung von Zahnbehandlungen
- kein Schutz von Zahnersatz notwendig
Zahnvorsorge Plus+ Ersatz
Vorteile
- täglicher Beginn möglich
- PZR unbegrenzt
- keine Wartezeiten
- Summenbegrenzung Kalenderjahr
- Leistung für Bleaching
Nachteile
- mit Gesundheitsprüfung
- Abschluss nur bis 3 Lücken möglich
- nicht bei laufender Behandlung möglich
Zielgruppe
- Patienten mit mehreren PZR im Jahr
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen
- max. 1 fehlenden Zahn (Lücke)
- keine laufende Behandlung
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Marketingmaterial
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Mit den Zusatzversicherungen
„Zahnvorsorge Plus+“, „Zahnvorsorge Premium” und „Zahnvorsorge Plus+ Ersatz” der Barmenia sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnpflege und Zahnersatz bei ihrem Zahnarzt.
Jetzt schlau sein & Zahnbehandlungen gut versichern!
Zahnvorsorge
Plus+
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Schmerzlindernde Maßnahmen (z. B. Vollnarkose)
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- 100% KIG 1-2
- 100% KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahr: unbegrenzt
(KFO max. 2.000.- Euro)
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Zahnvorsorge
Premium
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1.- 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Zahnvorsorge
Plus+ Ersatz
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- 80% Zahnersatz
- keine Wartezeit
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000,- Euro
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500,- Euro
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000,- Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Schmerzlindernde Maßnahmen (z. B. Vollnarkose)
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- 100% KIG 1-2
- 100% KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahr: unbegrenzt
(KFO max. 2.000.- Euro)
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1.- 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- 80% Zahnersatz
- keine Wartezeit
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000,- Euro
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500,- Euro
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000,- Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.
Zahnvorsorge Plus+
…jetzt schlau sein & unbegrenzt Zahnreinigungen sichern!
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
Mit der Zusatzversicherung
„Mehr Zahnvorsorge D” der Barmenia sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnpflege bei ihrem Zahnarzt.
Jetzt schlau sein & Zahnbehandlungen gut versichern!
ohne Gesundheitsprüfung
im Antrag sind keine Angaben zum aktuellen Zahnzustand notwendig
sofortiger Schutz
der Versicherungsbeginn ist flexibel und täglich wählbar
keine Wartezeiten
lediglich eine Summenbegrenzung in den ersten zwei Kalenderjahren
täglich kündbar
nach einer kurzen Mindestvertragsdauer von 12 Monaten möglich
Die Leistungen im Überblick
Zahnbehandlung
- 100% Zahnreinigungen (150 Euro pro Jahr)
- 100% hochwertige Kunststofffüllungen
- 100% Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% schmerzlindernde Maßnahmen
Kieferorthopädie
- Behandlungsbeginn bis zum 21. Lebensjahr
- Altersgrenze gilt nicht bei Unfällen
- bis 2.000 Euro
- Leistung bei KIG-Stufe 1 bis 5
Summenbegrenzung
Zahnbehandlungen
1. Kalenderjahr: max. 150 EUR
1. – 2. Kalenderjahr: max. 300 EUR
(entfällt bei Tarifkombination mit Zahnersatz)
Kieferorthopädie
1. Kalenderjahr: max. 150 EUR
1. – 2. Kalenderjahr: max. 300 EUR
Wichtiger Hinweis!
Alle vor Versicherungsbeginn angeratenen und beabsichtigten Behandlungen und Zahnersatz-Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Monatsbeiträge
Alter: 0 - 20 Jahre
15,90 €
Alter: ab 21 Jahren
10,90 €
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.
Zahnvorsorge Plus+ Ersatz
…jetzt schlau sein & unbegrenzt Zahnreinigungen sichern!
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
Mit der Zusatzversicherung
„Mehr Zahn 80 + Mehr ZV Bonus” der Barmenia sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnpflege bei ihrem Zahnarzt.
Jetzt schlau sein & Zahnbehandlungen gut versichern!
mit Gesundheitsprüfung
im Antrag sind Angaben zum aktuellen Zahnzustand notwendig
sofortiger Schutz
der Versicherungsbeginn ist flexibel und täglich wählbar
keine Wartezeiten
lediglich eine Summenbegrenzung in den ersten zwei Kalenderjahren
täglich kündbar
nach einer kurzen Mindestvertragsdauer von 12 Monaten möglich
Die Leistungen im Überblick
Zahnbehandlung
- 100% Zahnreinigungen
- 100% hochwertige Kunststofffüllungen
- 100% Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% schmerzlindernde Maßnahmen
Kieferorthopädie
- Behandlungsbeginn bis zum 21. Lebensjahr
- Altersgrenze gilt nicht bei Unfällen
- bis 2.000 Euro
- Leistung bei KIG-Stufe 1 bis 5
Summenbegrenzung
Zahnersatz
Im 1. Kalenderjahr: 1.500 EUR
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000 EUR
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500 EUR
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000 EUR
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Optional:
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90% oder 100 % möglich
Zahnbehandlungen
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Kieferorthopädie
Im 1. Kalenderjahr: 150 EUR
1. – 2. Kalenderjahr: 300 EUR
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000 EUR
Wichtiger Hinweis!
Alle vor Versicherungsbeginn angeratenen und beabsichtigten Behandlungen und Zahnersatz-Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Monatsbeiträge
Alter: 0 - 20 Jahre
15,70 €
Alter: 21 - 30 Jahre
16,35 €
Alter: ab 31 Jahre
22,35 €
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.
Zahnvorsorge Premium
…jetzt schlau sein & unbegrenzt Zahnreinigungen sichern!
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
Mit der Zusatzversicherung
„Dental-Vorsorge Premium” der Ergo sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnpflege bei ihrem Zahnarzt.
Jetzt schlau sein & Zahnbehandlungen gut versichern!
ohne Gesundheitsprüfung
im Antrag sind keine Angaben zum aktuellen Zahnzustand notwendig
sofortiger Schutz
der Versicherungsbeginn ist flexibel und monatlich wählbar
keine Wartezeiten
lediglich eine Summenbegrenzung in den ersten drei Kalenderjahren
monatlich kündbar
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Die Leistungen im Überblick
Zahnbehandlung
- 100% Zahnreinigungen (unbegrenzt)
- 100% hochwertige Kunststofffüllungen
- 100% Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
Kieferorthopädie
- Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr
- Altersgrenze gilt nicht bei Unfällen
- bis 2.000 Euro
- Leistung bei KIG-Stufe 1 bis 5
Summenbegrenzung
Zahnbehandlungen
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1. – 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Kieferorthopädie
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1. – 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Wichtiger Hinweis!
Alle vor Versicherungsbeginn angeratenen und beabsichtigten Behandlungen und Zahnersatz-Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Monatsbeiträge
Alter: 0 - 10 Jahre
5,10 €
Alter: 11 - 20 Jahre
20,70 €
Alter: ab 21 Jahren
15,80 €
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.
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Mit den hochwertigen Zusatzversicherungen
„Zahnvorsorge Plus+“, „Zahnvorsorge Premium” und „Zahnvorsorge Plus+ Ersatz” sichern Sie sich Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnreinigungen oder auch Zahnersatz bei ihrem Zahnarzt.
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Zahnvorsorge Plus+ | Zahnvorsorge Premium | Zahnvorsorge Plus+ Ersatz | |
Zahnbehandlungen | |||
Zahnreinigungen | 100% max. 150.- Euro pro Kalenderjahr | 100% Keine Begrenzung | 100% Keine Begrenzung |
Parodontalbehandlungen | 100 % | 100 % | 100 % |
Wurzelbehandlungen | 100 % | 100 % | 100 % |
Kunststoff-Füllungen | 100 % | 100 % | 100 % |
Aufbiss-Schienen | 100 % * Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt keine Leistung. | 100 % * Die Aufwendungen für Knirscherschienen sind zu 100 % erstattungsfähig, jedoch keine Leistung für Aufbiss-Schienen. | 100 % * Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt keine Leistung. |
Schmerzlindernde Maßnahmen
(z. B. Vollnarkose) | 100 % | - | 100 % |
Bleaching | - | 100 % In den ersten 2 Versicherungsjahren zusammen max. 100 Euro und danach innerhalb von je 2 Jahren max. 250 Euro. | 100 % bis zu 200,- Euro alle 2 Kalenderjahre |
Kieferorthopädie | Kieferorthopädie | ||
KIG 1-2 | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit |
KIG 3-5 | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit | 100 % bis 2.000,- Euro für die Vertragslaufzeit |
Bedingungen | Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall. | Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall. | Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall. |
Zahnersatz | |||
Zahnersatz (z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen) | - | - | 80 % |
Allgemein | |||
Gesundheitsprüfung | ohne Gesundheitsprüfung | ohne Gesundheitsprüfung | mit Gesundheitsprüfung |
Wartezeiten | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Mindestlaufzeit | Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten. | Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar. | Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten. |
Summenbegrenzung | Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf: Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro (gilt nicht für Prophylaxe) Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind. | Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf: Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro Keine Begrenzung für Zahnbehandlung. Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind. | Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf: Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro 1. - 2. Kalenderjahr: 300,- Euro Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro Keine Begrenzung für Zahnbehandlung. Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind. |
Optional | - | - | Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich |
Beiträge | |||
Alter 0 - 10 Jahre | 15,90 Euro | 5,10 Euro | 15,70 Euro |
Alter 11 - 20 Jahre | 15,90 Euro | 20,70 Euro | 15,70 Euro |
Alter 21 - 30 Jahre | 10,90 Euro | 15,80 Euro | 16,35 Euro |
Alter 31 - 40 Jahre | 10,90 Euro | 15,80 Euro | 22,35 Euro |
Alter 41 - 50 Jahre | 10,90 Euro | 15,80 Euro | 27,65 Euro |
Alter 51 - 60 Jahre | 10,90 Euro | 15,80 Euro | 35,65 Euro |
Alter ab 61 Jahre | 10,90 Euro | 15,80 Euro | 40,95 Euro |
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Schmerzlindernde Maßnahmen (z. B. Vollnarkose)
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- 100% KIG 1-2
- 100% KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
(gilt nicht für Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahr: unbegrenzt
(KFO max. 2.000.- Euro)
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- keine Wartezeit
- ohne Gesundheitsprüfung
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Versicherungsjahr: 500,- Euro
1.- 2. Versicherungsjahr: 1.000,- Euro
1. – 3. Versicherungsjahr: 1.500,- Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
(KFO insgesamt max. 2.000,- Euro)
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- 100% Zahnreinigungen
- 100% Kunststofffüllungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% Aufbiss-Schienen
- 100% Bleaching
- 80% Zahnersatz
- keine Wartezeit
- KIG 1-2
- KIG 3-5
Bedingungen
Wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Kieferorthopädie bei Erwachsenen nach Unfall.
Mindestlaufzeit
Der Vertrag ist täglich kündbar nach einer Mindestdauer von 12 Monaten.
Summenbegrenzung
Die max. tarifliche Erstattung Zahnersatz ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 1.500,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 3.000,- Euro
1. – 3. Kalenderjahr: 4.500,- Euro
1. – 4. Kalenderjahr: 6.000,- Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die max. tarifliche Erstattung für Kieferorthopädie ist begrenzt auf:
Im 1. Kalenderjahr: 150,- Euro
1. – 2. Kalenderjahr: 300,- Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr: max. 2.000,- Euro
Keine Begrenzung für Zahnbehandlung.
Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Erweiterung der Leistungen für Zahnersatz auf 90 oder 100 % möglich
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Fehler bei der Übertragung und Darstellung sind ebenfalls nicht auszuschließen. Die aktuellen Beiträge können aufgrund Beitragsanpassungen von den hier genannten Beiträgen abweichen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz sind die bei Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und der zu dem Zeitpunkt gültige Beitrag.